Hausordnung für das Gymnasium Othmarschen

Wenn viele Menschen täglich auf engem Raum arbeiten und gut miteinander auskommen wollen, müssen sie sich bestimmte Regeln geben, an die sich dann auch alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrerinnen und Lehrer halten.

1. Allgemeine Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme

Die Gewährleistung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit aller ist Ziel dieser Hausordnung. Artikel 1 des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt auch auf dem Schulgelände. Alle müssen sich so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden.
  1. Die Einrichtungen, die der Sicherheit in unserer Schule dienen (Feuerlöscher, Feuermelder, Rauchabzugshauben, Schutzgitter, spezielle Einrichtungen im Fachraumgebäude und in der Sporthalle), dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Auch ihr Missbrauch ist strengstens untersagt.
  2. Bei Feueralarm werden die Gebäude im Klassenverband schnell und diszipliniert verlassen. Die Anweisungen der Lehrkräfte müssen genau befolgt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden anhand der ausgehängten Rettungspläne von ihren Lehrerinnen und Lehrern informiert. Fluchtfenster und gekennzeichnete Fluchtwege dürfen nur in Anwesenheit und auf Anweisung von Lehrkräften geöffnet werden.
  3. Mobbing und Prügeleien sind seelische und körperliche Eingriffe in das Leben des Einzelnen. Sie sind ebenso wenig erlaubt wie z.B. das Werfen von Schneebällen und sog. Wasserbomben, die Benutzung von Wasserpistolen, das Zünden von Feuerwerkskörpern, Zündeln, das Spielen mit Lederbällen bis 15.00 Uhr und das Spucken (z.B. von den oberen Stockwerken).
  4. Auf dem gesamten Schulgelände ist bis 17.00 Uhr das Fahren von Fahrrädern, Skateboards u.ä. sowie von Motorfahrzeugen grundsätzlich verboten.
  5. Jeder Unfall wird sofort beim Schulbüro gemeldet, damit Hilfe geholt werden kann.
  6. Montags bis freitags ist von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Ballspielen auf eigene Gefahr erlaubt. Der Unterricht darf nicht gestört werden.
  7. Kickroller, Fahrräder, Mopeds u.ä. werden vor Unterrichtsbeginn an den gekennzeichneten Orten abgestellt und nach Unterrichtsschluss dort abgeholt.
  8. Jede Schülerin und jeder Schüler ist mitverantwortlich für die Sauberkeit der Gebäude und des Geländes.

2. Unterrichtszeit

  1. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht in den Klassen- bzw. Fachräumen. Sollte die Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht im Unterrichtsraum sein, erkundigt sich der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Schulbüro bzw. im Lehrerzimmer.
  2. Nach Unterrichtsschluss werden die Klassenräume abgeschlossen. Dies geschieht auch dann, wenn die Klasse am Vormittag in der folgenden Stunde Unterricht in den Fachräumen hat. Die Räume der Oberstufe sind davon ausgenommen.
  3. Der Lehrerin, dem Lehrer zeigt der Gong das Unterrichtsende an. Für Schülerinnen und Schüler ist der Unterricht erst beendet, wenn die Lehrkraft die Stunde schließt. Die Pausenregelung soll grundsätzlich beachtet werden.
  4. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Schulzeit aus Gründen der Aufsichtspflicht das Schulgelände nicht verlassen. Mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, während der Mittagspause und/oder in Freistunden das Schulgelände zu verlassen.
  5. Fach- und Kursräume sowie die Turnhalle dürfen nur in Gegenwart oder mit Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers betreten werden.
  6. Eine Schülerin oder ein Schüler der Klassen 5 bis 10, die/der aus gesundheitlichen Gründen die Schule vor Unterrichtsschluss verlässt, muss Folgendes beachten:
  7. Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Unterrichtszeit Einrichtungen der Schule benutzen möchten (für Arbeitsgemeinschaften, Klassenfeste u.ä.), brauchen dafür die Genehmigung der Schulleitung und die Einwilligung des Hausmeisters. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem Termin vorgelegt werden.
  8. Der Hausmeister übt das Hausrecht aus, wenn weder Schulleitung noch aufsichtsführende Lehrerinnen oder Lehrer anwesend sind.

3. Pausenordnung

  1. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe steht ein Aufenthaltsraum von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Allen Schülerinnen und Schülern steht die P-AULA als Aufenthaltsort zur Verfügung, sofern dort kein Unterricht, bzw. keine Veranstaltungen stattfinden.
  2. In den großen Pausen müssen die Schülerinnen und Schüler aller Stufen die Fachräume und die Turnhalle verlassen. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer schließen die Räume ab. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 gehen in die P-AULA, auf den Hof, in die Cafeteria oder ins Foyer. Der Aufenthalt im Fachtrakt ist ausdrücklich untersagt.
  3. Im Kreuzbau schließen die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer am Ende der Pause die Klassenräume auf, in denen in der folgenden Stunde Unterricht stattfindet.
  4. Beim ersten Läuten (fünf Minuten vor dem Ende der großen Pausen) gehen die Schülerinnen und Schüler in ihre Klassen.
  5. Bei Regen dürfen die Schülerinnen und Schüler in den Klassen, im Foyer und in der P-AULA bleiben.
  6. Ballspiel, das Fahren mit dem Skateboard, dem Kickroller, dem Einrad o.ä. ist in den Schulgebäuden nicht erlaubt (cf. 1.h)
  7. Ballspiele während der Pausen erfordern Rücksichtnahme auf alle. Fußball darf bis 15.00 Uhr nur mit von den Klassen anzuschaffenden Softbällen gespielt werden

4. Klassen- und sonstige Schulräume

  1. Die Schülerinnen und Schüler sollen alle Schulgebäude, die Unterrichtsräume samt Mobiliar, alle technischen und sanitären Einrichtungen pfleglich behandeln und Beschädigungen daran vermeiden.
  2. Schmierereien auf den Wänden und dem Mobiliar, auch sog. Graffiti sind Sachbeschädigungen und deshalb zu unterlassen.
  3. Es ist Aufgabe einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers, Müll u.ä. – ob er nun von ihr/ihm selbst verursacht wurde oder nicht – zu beseitigen. Auch bei Wechsel des Unterrichtsraumes im Laufe des Vormittags werden Räume und Mobiliar im sauberen Zustand übergeben.
  4. Jede Klasse/Lerngruppe, die in einem Klassenraum zu „Gast“ ist, hinterlässt den Raum im sauberen Zustand.
  5. Die Klasse/Lerngruppe, die einen Klassenraum zuletzt benutzt, ist zu dessen Reinigung verpflichtet (cf. Aushang in den Klassenräumen).
  6. Offene Getränke (Becher, Tassen, Gläser) dürfen nicht in die Fach- und Klassenräume mitgebracht werden.
  7. Grundsätzlich darf während des Unterrichts nicht gegessen werden. In Ausnahmefällen kann es die Lehrerin oder der Lehrer erlauben.
  8. Jede Woche ist eine Klasse der Klassenstufen 5 bis 10 für die Säuberung des Schulgeländes und der Cafeteria („Hofdienst“) zuständig.
  9. Jede Klasse beseitigt vor allen Ferien Verschmutzungen und Schmierereien in den Klassen-, Kurs- und Fachräumen.
  10. Bei Wechsel des Klassenraumes am Ende des Schuljahres werden Räume und Mobiliar in gereinigtem Zustand übergeben.
  11. Gegenstände, die zur Störung des Schulbetriebs geeignet sind (z.B. Spielzeug, Feuerwerkskörper, Feuerzeuge, u.ä.), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  12. Handys und andere elektronische Geräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in den Schultaschen aufbewahrt werden.
  13. Die Schule übernimmt für Verlust und Beschädigung privaten Eigentums keine Haftung.

5. Schulbücher

  1. Ausgeliehene Schulbücher sind Eigentum der Hansestadt Hamburg und müssen schonend behandelt werden.
  2. Für beschädigte, verschmutzte bzw. verloren gegangene ausgeliehene Bücher muss Ersatz geleistet werden.
  3. Ausgeliehene Schulbücher, die nicht mehr für den Unterricht benötigt werden, müssen unverzüglich beim Fachlehrer abgegeben werden. Im Einzelfall ist eine individuelle Ausleihe möglich.

6. Tabak, Drogen und andere Suchtmittel

  1. Das Mitbringen, die Weitergabe sowie der Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln sind verboten.
  2. Auf dem gesamten Schulgelände inklusive Auffahrt dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer nicht rauchen.

7. Flugblätter und andere Druckschriften

  1. Die Verteilung von Flugblättern und anderen Druckschriften auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung durch die Schulleitung möglich.
  2. Schulbezogene Plakate dienen der Information der Schülerinnen und Schüler bzw. der Schulöffentlichkeit und werden dort angeschlagen, wo sie die Schülerinnen und Schüler erreichen.

Verstöße gegen die Hausordnung


Hamburg, im September 2008

Startseite