Lernförderung am Gymnasium Othmarschen


Nachdem die in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenden Fraktionen zahlreiche Neuerungen der Schulreform bestätigt haben, können alle Schülerinnen und Schüler, die im letzten Zeugnis in einem Fach mangelhafte Leistungen erzielt haben, nach § 45 HmbSG ergänzende außerunterrichtliche Lernförderung in Anspruch nehmen. Unsere Schule bietet in den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch, Latein, Französisch und Physik eine individuelle Lernförderung für die Klassenstufen 5-10 an. Die individelle Förderung in den anderen Fächern bzw. für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe findet in einem auf die Schülerbedürfnisse zugeschnittenen Lerncoaching statt. Die Teilnahme an der Lernförderung ist nicht verpflichtend, wer allerdings die Lern- und Fördervereinbarung unterzeichnet und im Sekretariat einreicht, muss bis zum Ende des Halbjahres teilnehmen. Bei einer deutlichen Verbesserung der Leistung der Schülerin bzw. des Schülers kann der Förderlehrer die Förderung beenden. Die Inhalte und das methodische Vorgehen besprechen Sie bitte mit dem einzelnen Förderlehrer.


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