Der Schulbesuch im Ausland


Nach wie vor planen viele unserer Schülerinnen und Schüler ein ganzes oder halbes Schuljahr im Ausland zu verbringen und dort eine entsprechende Schule zu besuchen.
Die Behörde gewährt für einen Schulbesuch im Ausland in Abhängigkeit vom Einkommen eine finanzielle Förderung. Die Anträge für einen Schulbesuch im kommenden Schuljahr und ggf. auch für eine finanzielle Förderung müssen bis zum 15. März eines Jahres bei der Schule eingehen, um eine Förderung im darauf folgenden Schuljahr erhalten zu können.
Für weitere Auskünfte und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Oberstufenkoordinator Herrn Preidt.

Empfehlungen und Regelungen zum Schulbesuch im Ausland finden Sie hier.

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