Französisch und ABIBAC


Gleichzeitiger Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat.
Grundlage für diese Möglichkeit ist ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der französischen Republik vom 31.5.1994.
Die Regierungen unterstreichen in dem Abkommen ihren gemeinsamen Willen, die kulturelle Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erziehungswesens durch weitere Verflechtungen im Schulsystem beider Länder zu vertiefen und zu stärken. Zu diesem Zweck soll Schulen, die eine qualifizierte zweisprachige Bildung vermitteln, die Möglichkeit eröffnet werden, in einem gleichzeitigen Verfahren beide nationalen Abschlüsse am Ende des Sekundarbereichs II zu vergeben.

Was bringt mir das Abibac?

Wer diesen Bildungsgang durchlaufen und abgeschlossen hat, verfügt nicht nur über die formale Berechtigung, ein Hochschulstudium, eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit im Partnerland aufzunehmen. Immerhin wird u.a. als besonderer Zweck des Bildungsgangs „der Erwerb und die Vertiefung der Fähigkeit zur Kommunikation in deutscher und französischer Sprache“ sowie die „gegenseitige Kenntnis beider Kulturen“ betont. Wer beide Abschlüsse hat, zeigt jedem zukünftigen Arbeitgeber, dass er mehr geleistet hat als ein normaler Abiturient: eine ausdrücklich höhere Qualifikation ist dadurch erreicht.
Für die beliebten deutsch-französischen Studiengänge(Jura: Köln - Sorbonne/Paris, BWL: Reutlingen – Reims; Saarbrücken – Paris etc.) ist der Abschluss die „Eintrittskarte“.

Unterricht:

Das Abkommen schreibt drei Schuljahre Unterricht in Französisch und französischsprachigen Unterricht in Geschichte und Gemeinschaftskunde vor.

Vorstufe (11. Jahrgang):
• Französisch: 5 Stunden (3. Std. + 2. Std. Frz.-Ergänzung)
• Geschichte: 2 Stunden (als Wahlpflichtfach)
• Gemeinschaftskunde: 2 Stunden

1./2. Semester (12. Jahrgang):
• Französisch: 5 Stunden
• Geschichte: 3 Stunden
• Gemeinschaftskunde: 3 Stunden; zusätzlicher Gemeinschaftskunde- bzw. Geschichtsunterricht auf Deutsch muss dann nicht belegt werden.

3./4. Semester (13. Jahrgang):
• Französisch: 5 Stunden
• Geschichte: 3 Stunden
• Gemeinschaftskunde: 3 Stunden

Der Unterricht wird von bilingualen Fachlehrerinnen und Fachlehrern des Gymnasiums Othmarschen bzw. des Lycée Français erteilt. Die Organisation der gemeinsamen Oberstufe der Gymnasien Othmarschen und Hochrad bleibt davon ebenso unberührt wie die Belegung von Fächern im bilingualen Unterricht auf Englisch. Beide Angebote (bilingualer Unterricht auf Französisch bzw. Englisch) stehen den Schülerinnen und Schülern beider Gymnasien offen.
Der Lehrplan im Unterricht in französischer Sprache richtet sich nach dem Curriculum, das in den Anlagen zum Vertrag von 1994 beschrieben wird, und ist weitgehend mit dem in Hamburg auch für den deutschsprachigen Unterricht vorgesehenen Themen identisch.

Die Abiturprüfung erfolgt für den deutschen Prüfungsteil entsprechend der Allgemeinen Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe in Hamburg (APOGyO): schriftliche Arbeiten in den beiden Leistungskursen und einem schriftlichen Prüfungsfach, mündliche Prüfung in einem weiteren Fach (4. Prüfungsfach).
Zu den Prüfungsfächern, die im Hinblick auf das Baccalauréat bewertet werden, heißt es im Abkommen:
„Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind a) Französisch (Gewichtungsfaktor 1) b) Geschichte oder Gemeinschaftskunde (Gewichtungsfaktor 1)
Der Prüfling entscheidet sich zu Beginn des letzten Schuljahres vor der Prüfung (also am Beginn des 3. Semesters) für das Fach Geschichte oder Gemeinschaftskunde als schriftliches Prüfungsfach. Die Leistungen in dem nicht für die schriftliche Prüfung gewählten Fach werden am Ende des letzten Schuljahres mit einer Endnote (Gewichtungsfaktor 1, deutsches Notensystem) bewertet, ...
Das Fach der mündlichen Prüfung ist Französisch (Gewichtungsfaktor 1).“
Die Prüfungsaufgaben werden dem Beauftragten für den französischen Prüfungsteil (in der Regel ein Oberschulrat aus der Behörde für Bildung und Sport) vorgelegt, die zuständige deutsche Behörde (d.i. das Amt für Schule in der BSB) bestimmt endgültig die Prüfungsaufgaben.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung in Französisch und in Geschichte oder Gemeinschaftskunde entspricht den für Leistungs- und Grundkurse vorgesehenen Hamburger Regelungen (Lk: 5 Std., Gk: 4. Std.)
Die Beurteilung der schriftlichen Prüfungsaufgaben erfolgt in zwei Schritten: einem ersten zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und einem zweiten zur Anerkennung des Baccalauréat. Die zunächst nach den Bestimmungen der Abiturprüfung korrigierten und benoteten Prüfungsaufgaben werden dem Beauftragten für den französischen Prüfungsteil vor der mündlichen Prüfung für den zweiten Korrekturschritt vorgelegt. In diesem Korrekturschritt werden für den französischen Prüfungsteil geltenden Noten nach dem französischen Notensystem erteilt.
„Die mündliche Prüfung in Französisch ist so zu gestalten“, heißt es in der Prüfungsordnung, „dass sie eine Urteilsbildung über den Leistungsstand des Prüflings sowohl im Hinblick auf die Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreife als auch des Baccalauréat ermöglicht.“
Wer in der Vorstufe Geschichte und Gemeinschaftskunde auf Französisch belegt, ist nicht verpflichtet, das deutsch-französische Doppelabitur zu belegen. Wer an der deutsch-französischen Abiturprüfung teilnehmen möchte, muss jedoch die oben genannten Auflagen in der Vorstufe erfüllen.
Schülerinnen und Schüler, die in der Vorstufe im englisch- oder spanischsprachigen Ausland sind, sollten dort dringend so viel wie möglich Französisch belegen, damit die Anerkennung für die Vorstufe erfolgen kann. Wer sich im 11. Jahrgang in Frankreich aufhält, hat damit automatisch die Auflagen für die Vorstufe erfüllt.

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